Die Gründe der Steuerwertreform
Seit 2009 wurden die Steuerwerte im Kanton Zürich nicht mehr umfassend aktualisiert. In der Zwischenzeit sind die Immobilienpreise, insbesondere die Landwerte, stark gestiegen. Gerichtsentscheide haben in der Vergangenheit regelmässig moniert, dass in gewissen Fällen die Bemessungsgrundlage nicht bundesrechtskonform sei.
Ein externes Gutachten, welches durch die Kantonale Steuerverwaltung Zürich in Auftrag gegeben worden ist, bestätigt zudem: Die Verkehrswerte von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sind im Schnitt um über 50% gestiegen. In der Konsequenz will man – unabhängig von der laufenden politischen Diskussion zur Abschaffung des Eigenmietwerts – nun handeln und passt die Weisung über die Bewertung von Liegenschaften und Festsetzung der Eigenmietwerte per 1. Januar 2026 an.
Ein Überblick der wichtigsten Neuerungen ab 2026
Erhöhung der Vermögenssteuerwerte
Der Vermögenssteuerwert von Liegenschaften steigt im Durchschnitt um rund 48% – sowohl bei Einfamilienhäusern als auch bei Stockwerkeigentum. Dieser markante Anstieg basiert auf zwei Faktoren:
- Die Landwerte wurden aktualisiert und die Lageklassen wurde neu beurteilt. Diese Werte haben sich in den letzten Jahren in vielen Regionen stark erhöht resp. verändert.
- Der Gebäudewert wird weiterhin auf Basis des sogenannten Zeitbauwerts (abgeleitet vom Wiederherstellungswert laut Gebäudeversicherung) berechnet. Neu kann hier eine Altersentwertung von bis zu 40 % geltend gemacht werden (bisher maximal 30 %). Die Erweiterung der Altersentwertung kommt vor allem Eigentümerinnen und Eigentümern älterer Liegenschaften zugute.
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