Aktuelle juristische Auseinandersetzungen zeigen, dass Stockwerkeigentümerreglemente aktiv durchsetzbar sind, etwa wenn bauliche Massnahmen (z. B. Bodenbeläge) anderen Einheiten schaden. Die Verwaltung hat dabei sicherzustellen, dass Reglements-Vorschriften beachtet werden, was für Entscheide in Versammlungen relevant ist.
Rechtsprechung: Anwendung von Reglementvorschriften im Stockwerkeigentum
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- Kategorie: Aktuelles aus Verwaltung & Recht
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