Der Bundesrat hat eine Modernisierung des Stockwerkeigentumsrechts im Zivilgesetzbuch (ZGB) in die Vernehmlassung gegeben. Ziel ist es, das Recht an die aktuellen Bedürfnisse von Gemeinschaften und Verwaltern anzupassen. Dazu gehören praxisrelevante Punkte wie die Handhabung energetischer Sanierungen und Verfahrensfragen.