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Situation

In einer Stockwerkeigentümerschaft möchte ein Mitglied seine Garage an ein anderes Mitglieder verkaufen. Wie geht man vor?

Lösung

  • In jedem Fall wird ein Notar benötigt.
  • Der Notar bereitet eine öffentliche Urkunde vor, welche dann
  • beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht wird.
  • Das Stockwerkeigentümerreglement und der Auszug aus dem Grundbuch wird benötigt.

Es gilt zu beachten

  • Informieren Sie rechtzeitig die Gemeinschaft über Ihre Pläne.
  • Sind Garagen im Eigentum der Wohnung ist nur die Zustimmung vom Käufer und Verkäufer nötig. Die Garage muss im Grundbuchamt als eigenes Objekt festgehalten sein. Falls dies nicht der Fall ist, dann braucht es den Zwischenschritt, so dass diese von der Wohnung separiert sind.
   
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