Mit der Revision des Datenschutzgesetzes (nDSG) sind Verwaltungen verpflichtet, Zugangsdaten und persönliche Informationen in Cloud-Systemen besonders datensparsam und geschützt zu verarbeiten. Relevante Prüfpflichten sind im Newsletter des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten dargelegt.