Am 28. September 2025 wurde in der Schweiz die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen. In der Folge werden Eigenmietwert-Besteuerung und damit verbundene steuerliche Aspekte für selbstgenutztes Wohneigentum geändert, was Eigentümer steuerlich neu einordnet. Die Umsetzung ist voraussichtlich ab 2028 geplant.