Sachverhalt

Eine Liegenschaft wird testamentarisch drei Personen vererbt, welche damit zu einer Erbengemeinschaft werden. Nun sind aber zwei der drei  Erben per Testament mit einer Nutzniessung belastet. Eine partielle Nutzniessung auf einer Erbengemeinschaft kann nicht eingetragen werden. Welche Probleme entstehen nun und wie können diese gelöst werden?